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Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung

...wie läuft das bei Fa. Germann-Bauer ab?

In einer kurzen Betriebsanalyse muß der Flächenbestand und Tierbestand betrachtet werden, damit keine Überdüngung erfolgt und z.B. den Anforderungen der neuen Düngeverordnung Rechnung getragen wird.

Es muß darauf geachtet werden, daß Klärschlamm nicht auf Grünland oder nicht bebauten Stillegungsflächen usw. eingesetzt wird, dazu wird ein separater Fragebogen ausgefüllt.

Anhand des Flächennachweises vom Amt für Landwirtschaft und der Flurkarten werden die Flächen zur Klärschlammdüngung genau erfaßt und Sie erteilen mir einen schriftlichen Auftrag.

Falls keine Bodenproben die jünger als 10 Jahre sind vorliegen, wird die Fläche von mir kostenlos beprobt und analysiert. Wenn Sie sich nach Erhalt der Bodenanalysen gegen eine Klärschlammdüngung entscheiden, erlaube ich mir, die Analysen mit 75.00 EUR/Stück in Rechnung zu stellen.

Jetzt erfolgt die Anmeldung beim Landratsamt und Amt für Landwirtschaft und beide haben zwei Wochen lang ein Einspruchsrecht, können aber auf Wunsch die Wartezeit verkürzen.

Der entwässerte Klärschlamm wird zum vereinbarten Zeitpunkt mit einem geeigneten Fahrzeug angeliefert. Der Fahrer führt ein Begleitpapier mit, in dem das Klärwerk Ihnen die Herkunft des Klärschlamms bestätigt und die aktuelle Analyse vorlegt.

Jetzt haben Sie die Wahl, ob Sie den Klärschlamm selbst ausbringen wollen oder ob ich die Ausbringung durchführen lassen soll.

Nach der Ausbringung bestätigen Sie mir bitte durch Ihre Unterschrift die korrekte Ausbringung und stellen mir für die vereinbarten Vergütungen eine Rechnung bzw. ich mache Ihnen eine Abrechnung.

Sie erhalten von mir die Schlagkartei und auf Wunsch die Düngeberatung sowie die Nährstoffbilanzierung für den Gesamtbetrieb gemäß Düngeverordung.

Sie entlasten damit Ihr Düngerkonto
und
leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz!