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für
Süd-Ostbayern (BGL, TS, AÖ, Mü, RO, PAN)
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Wenn
von Seiten der Hydrogeologie die Notwendigkeit zur Sanierung eines
Wasserschutzgebietes gegeben ist, sowie die Grenzen festgelegt worden
sind, können wir für Sie tätig werden:
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Versammlungen
mit den betroffenen Grundstückseigentümern und evtl. Pächtern |
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Ermittlung
und Behandlung von Härtefällen |
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Festlegung
eines Entschädigungsrahmens zusammen mit der TU München, Weihenstephan
und dem Bauernverband |
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Laufende
aktualisierte Beratung mit allen neuen Pflanzenschutz- und Düngemitteln |
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Praxisorientierte
Bewirtschaftungsvorschläge |
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Betreuung
jedes einzelnen Betroffenen |
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Vertragsabschlüsse
und Regelung der Bezahlung |
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Überwachung
der Einhaltung der Vorschriften |
Wir sind
für Sie im Raum Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Mühldorf
und Altötting tätig (andere Orte auf Anfrage).
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